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BVerwG, 01.03.2011 - 4 BN 41.10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06
- BVerwG, 01.03.2011 - 4 BN 41.10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2011 - 4 BN 41.10
Die Grundsatzrügen unter 1.1 sowie 1.2.1 und 1.2.2 zielen auf die vom Oberverwaltungsgericht verneinte Frage, ob die Rechtsprechung des 9. Senats (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 256), wonach nachträgliche Rechtsänderungen, die zum Fortfall eines Rechtsverstoßes führen, bei der Beurteilung eines Planfeststellungsbeschlusses zu berücksichtigen seien, weil es keinen Anspruch auf Aufhebung des Beschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit gebe, wenn der Beschluss aufgrund der Rechtsänderung mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könne, auf Normenkontrollverfahren übertragen werden können. - BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10
Prüfungsumfang der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 01.03.2011 - 4 BN 41.10
Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und gegeben ist (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 2. August 2010 - BVerwG 4 BN 36.10).